Unsere Rechtsanwälte aus Lingen beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten in allen verwaltungsrechtlichen Fragen.
Im Bereich des Verwaltungsrechts stehen wir Unternehmen und Privatpersonen zur Seite. Wir begleiten Sie im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren und setzen ihre Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.
Der Staat tritt dem Bürger hoheitlich gegenüber. Der Staat handelt durch Bescheide und Verwaltungsakte. Der Bürger kann sich dagegen mit dem Widerspruch oder einer Klage wehren. Dies erfordert fristgerechtes Handeln. Wird eine Frist versäumt, kann ein Bescheid unangreifbar werden, auch wenn er inhaltlich falsch ist. Wir wahren Ihre Rechte.
In Eilsituationen ist einstweiliger Rechtsschutz geboten.
Zum Verwaltungsrecht gehört auch das öffentliche Baurecht (siehe auch Bau- und Architektenrecht). Wir unterstützen unsere Mandanten auf dem Weg zur Baugenehmigung und bei der Abwehr von Bauordnungsmaßnahmen. Nachbarn helfen wir bei der Wahrung ihrer Rechte bei Bauprojekten in ihrer Umgebung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere bei folgenden Themen:
-Vertretung gegenüber Behörden in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
-Vertretung im Gerichtsverfahren mit Behörden
-Durchsetzung von beantragten Genehmigungen, Erlaubnissen etc.
-Baugenehmigung, Bauvorbescheid, Teilbaugenehmigung
-Bauordnungsmaßnahmen
-Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung
-Erschließungsrecht, Beitragsrecht
-Jagdrecht
-Schulrecht
-Polizei- und Ordnungsrecht
-Studienplatzklagen
-Vergabeverfahren
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