Wir beraten und vertreten die Baubeteiligten bei der Durchführung ihrer Vorhaben und Aufträge von der Gestaltung der Verträge und Rechtsbeziehungen bis zur effektiven Durchsetzung ihrer Interessen und Ansprüche vor Gericht. Profitieren Sie von unserer fachlichen Expertise, unserer Erfahrung und unserem Blick für Ihren Vorteil.
Wir begleiten Sie als Bauhandwerker und Bauunternehmer als General-, Haupt-, oder Subunternehmer, Architekt und Ingenieur, Bauherr und Investor, Projektentwickler und Bauträger, Fachplaner und Objektplaner, Sachverständiger und Sonderfachmann, Anlagenlieferanten und Baustofflieferanten in jeder Phase von der Entwicklung über die Planung bis zur Umsetzung und Fertigstellung. Auch in schwierigen Situation können Sie auf uns zählen. Wir bieten Ihnen spezialisierte Rechtsberatung auch an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten und Sondersituation wie der Insolvenz von Baubeteiligten.
Wir helfen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich und vertreten Ihre Interessen auch in Mediations- und Schlichtungsverfahren.
Das Bauvertragsrecht unterliegt derzeit aufgrund der aktuellen zum 01.01.2018 in Kraft tretenden BGB-Gesetzesänderungen tiefgreifenden Entwicklungen und Änderungen mit teils grundlegenden Auswirkungen in Sonderrechtsgebieten wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) oder das Honorarrecht der Architekten (HOAI). Bekanntes Terrain schwindet, neue rechtliche Herausforderungen sind zu meistern. Bisheriges rechtliches Vorgehen bedarf der Revision. Wir führen Sie durch den rechtlichen Umbruch und zeigen Ihnen praktikable Lösungen auf.
Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkten im Bau-und Architektenrecht sind:
-Prozessführung im Bau- und Architektenrecht, insbesondere Vertretung bei Werklohnklagen, Honorarklagen, Mängelklagen
-Prozessvertretung bei einstweiligem Rechtsschutz und einstweiliger Verfügung am Bau, insbesondere nach neuem, ab 01.01.2018 geltendem Recht
-Rechtsberatung bei der Vertragsgestaltung und Prüfung von Verträgen
-Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Generalübernehmerverträge
-Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalplanerverträge
-Rechtliche Beratung bei Nachträgen im Bauverlauf, Fristen am Bau sowie zu Behinderungen und gestörtem Bauablauf
-Beratung bei Mängelansprüchen und Beweissicherung einschließlich Selbstständiges Beweisverfahren
-Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Architekten, Ingenieuren, Fachleuten und Bauplanern
-Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Insolvenz eines Baubeteiligten
-Öffentliches Baurecht (>mehr)
Ansprechpartner:
Dr. Sebastian Sandhaus LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tel. +49 591 800 37-22