Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten genauso wie außergerichtliche Verhandlungen und Beratung. Wir entwerfen, überprüfen und überarbeiten Arbeitsverträge und verschaffen Ihren Interessen Geltung.
Neben den klassischen individualarbeitsrechtlichen Themen (z.B. Kündigung von Arbeitsverhältnissen und Vertretung im Kündigungsschutzprozess einschließlich der Führung von Verhandlungen über die Beendigung mit Abfindung) gehören zu unserem Tätigkeitsspektrum ebenso die kollektivarbeitsrechtlichen Themen wie des Betriebsverfassungsrechts und Tarifrechts (z.B. Beratung und Vertretung von Unternehmen in Ihrer Zusammenarbeit mit den Betriebsräten).
Immer wichtiger wird das Datenschutzrecht insbesondere im betrieblichen Bereich, bedingt auch durch die neuen Medien und die Herausforderungen der Entwicklung der Telekommunikation (IT). Arbeitgeber sehen sich aufgrund der bereits geltenden sowie vom Gesetzgeber beschlossenen Datenschutzregeln neuen und strengeren Herausforderungen gegenüber, deren Nichtbeachtung zu empfindlichen Nachteilen führen kann. Wir beraten Sie bei der Umsetzung.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören:
-Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kündigungsschutzprozess beim Ausspruch einer Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
-Beratung und rechtliche Begleitung bei Abmahnung
-Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindung
-Durchsetzung von Lohnansprüchen und Überstundenvergütung
-Urlaub, Urlaubsabgeltung
Ansprechpartner:
Dr. Johannes Sandhaus
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tel. +49 591 800 37-22