Dr. Johannes Sandhaus ist bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Er betreut und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts und hilft Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten. Nunmehr wurde ihm nach Absolvierung des entsprechenden Fachanwaltslehrgangs auch der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.